Innenpolitik

Meine Standpunkte zur Innenpolitik

Digitalisierung der Verwaltung

Digitalisierung und Verbesserung der Verwaltung sind für den Bürger dringend geboten. In einer Zeit, in der man nahezu alles online kann (Nachrichten schicken statt Briefen, Lebensmittel einkaufen und liefern lassen, Bezahlen), ist es nicht mehr zeitgemäß, für jeden Termin und jede Meldung zum Amt zu laufen und teilweise noch tage- oder wochenlang hierauf warten zu müssen.
Insbesondere die skandinavischen und baltischen Länder sind uns hier um Längen voraus und Digitalisierung/ Technologie ist von entscheidender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Die Sinnhaftigkeit eines Digitalministeriums zeigt sich beispielshaft alleine an den heute bei IT-Vorhaben zu beteiligenden Obersten Bundesbehörden:

  • Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur
  • Bundesministerium des Innern (IT Sicherheit)
  • Bundesministerium der Verteidigung (IT Sicherheit militärisch)
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (IT als Wirtschaftsfaktor)
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (Zukunftstechnologien)

Durch die Verbesserung der Digitalisierung und/oder den

Aufbau einer digitalen Verwaltung soll der Bürger einen Anlaufpunkt erhalten, an dem er alle seine Belange erledigen kann (Personalausweis beantragen/ verlängern; An- und Abmelden etc.). Weiterer Vorteil für den Bürger ist auch ein einmaliges „Liefern von Daten an den Staat“ und dadurch ein besserer Datenschutz. Dafür soll auf Bundesebene zur Umsetzung ein neues „Digitalministerium“ geschaffen werden.

Einwanderung

Aufgrund des demographischen Wandels ist Deutschland auf die Zu- und Einwanderung qualifizierter Fachkräfte angewiesen. Grundsätzlich muss es der Anspruch Deutschlands sein, ein attraktives Land für qualifizierte Fachkräfte zu sein. Dafür ist das System der Blue Card zu reformieren.

Es muss aber auch für Flüchtlinge eine Möglichkeit geben, sich zu integrieren und sich durch schulische Qualifikationen o.ä. ebenfalls die Chance zu bekommen, legal in Deutschland leben und arbeiten zu können. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang auch die Erprobung von Englisch als ergänzender Verkehrs- und Arbeitssprache in deutschen Behörden.

Speziell zur Flüchtlings- und Asylrecht

Im Bereich Flüchtlinge und Asylrecht hat der große Ansturm an

Flüchtlingen 2015 und 2016 eindrucksvoll die Handlungsunfähigkeit der EU in diesem Bereich und die Grenzen der Belastbarkeit Deutschlands herausgefordert.
Auch der einigermaßen gute Ablauf mit zumindest halbwegs funktionierenden Überprüfungen ist nur der Tatsache zu verdanken, dass es in Deutschland keine anderen Situationen gegeben hat, die den Einsatz von Polizeien und Bundeswehr andernorts erforderlich gemacht hätten (Terror, Katastrophenalarm o.ä.).
Positiv war in der Lage aber, dass sich viele Menschen in Deutschland engagiert haben und dadurch auch unser Gemeinwesen gestärkt wurde.
Trotzdem muss die Politik hier auf die Befürchtungen und Sorgen der Menschen eingehen, beispielsweise vor dem Einschleusen von Terroristen, was ja auch mutmaßlich geschehen ist (vgl. Festnahmen in Köpenick).

Im Asylverfahrensrecht muss man zudem sehen, dass die Bundesregierung mehrere Gesetzespakete verabschiedet und umgesetzt hat, die auch ihre Wirkung entfalten, wie man an den gesunkenen Zahlen der Asylantragssteller sehen kann.

Ein ganz wesentliches Problem ist hier vor allem die Umsetzung und der Vollzug der Regelungen durch Personal und Material in den Ländern. Denn auch der Attentäter vom Breitscheidplatz hätte in Haft genommen werden können, was eindeutig ein Versagen im Vollzug zeigt.

Ein weiteres Problem sind die bundesweit vollkommen unterschiedlich geregelten Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern und hier sich illegal aufhaltenden Ausländern.
Für den Bereich der Rückführungen erscheint eine echte, zusätzliche Kompetenz der Bundespolizei als Grenzpolizei eine naheliegende Variante.

Denn zur Zeit stellt sich das Verfahren bezüglich eines abgelehnten Asylbewerbers wie folgt dar:

  1. Einreise und Feststellung durch die Bundespolizei,
  2. Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
  3. Wohnen in der Erstaufnahmeeinrichtung eines Bundeslandes,
  4. Ablehnender Asylbescheid des BAMF,
  5. Klagen dagegen vor der Justiz eines Landes,
  6. Abschiebehaft in einer der wenigen Einrichtungen in einem Bundesland,
  7. Transfer zum Flughafen Landespolizei,
  8. Rückführung Bundespolizei

Allein der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass dieses Verfahren nicht effektiv sein kann.

Im Weiteren sollte für Menschen aus Kriegsgebieten der Status des „Kriegsflüchtlings“ zusätzlich im Asylrecht geschaffen werden. Welcher unkomplizierter vergeben, aber klar zeitlich begrenzt ist. Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsländern sollen auch aus diesen gestellt werden können und müssen dann in den Hotspots der EU (Griechenland/ Italien) bearbeitet und entschieden werden. Möglicherweise könnten auch Visa aus humanitären Gründen eingeführt werden.

In Europa soll die Zusammenarbeit zur fairen Aufnahme und Verteilung gefördert werden, insbesondere auch dadurch, dass Staaten, die sich weigern, hierbei mitzuwirken, in einen Fonds zur Bewältigung der Flüchtlingskrise einzahlen. Weiter sollte die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX zu einem echten Grenzschutz ausgebaut werden.

Sicherheitsbehörden

In der föderalistisch geprägten Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland, müssen klare Kompetenzabgrenzungen ohne Doppelzuständigkeiten bei einzelnen Behörden erfolgen. Dabei muss auch über die Auflösung einzelner (Landes-) Behörden nachgedacht werden.

Beispiel: Verfassungsschutz

Gemäß §§ 3 u. 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes besteht die Aufgabe der Verfassungsbehörden in der Aufklärung von und über Bestrebungen, die gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes gerichtet sind.
Ich finde das die Nachrichtendienste durch ihre Tätigkeit einen ganz wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Deutschland leisten. Durch ihre Informationen können Polizeikräfte gezielt gegen potentielle Terroristen vorgehen.
Dennoch ist das System von 16 Landesämtern und einem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie dem militärischen Abschirmdienst ineffektiv und überholungsbedürftig.
Insbesondere sind die Landesämter für Verfassungsschutz unterschiedlich aufgestellt, mal als eigene Behörden (Bayern) oder als Teil der Innenverwaltung (Berlin), woraus zugleich ungleiche taktische Einsatzmöglichkeiten folgen. Traurige Beispiele für die Ineffektivität des Verfassungsschutzes sind die Fälle NSU und der Attentäter vom Breitscheidplatz.
Daher ist eine effizientere Gestaltung der Sicherheitsarchitektur erforderlich, bei der die FDP Berlin regionale Zentren und ein Bundesamt für Verfassungsschutz als beste Lösung auf dem Parteitag beschlossen hat.
Weiter müssen Polizeien und Justiz personell, finanziell und IT-technisch besser ausgestattet werden. Zudem sollen sich diese wieder mehr auf ihre Kernaufgaben – Schutz von Leib, Leben und Eigentum – konzentrieren, was durch Entbürokratisierung und Entlastung durch Verwaltungsbeschäftigte oder durch die Übergabe von Zuständigkeiten auf andere Behörden bspw. bei der Begleitung von Schwertransporten oder im Objektschutz erfolgen sollte.

Beispiel: Polizei und Justiz:

Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes zeigt, dass die Straftaten in Deutschland zwischen 2015 und 2016 nicht, bzw. nur geringfügig zugenommen haben. Fast die Hälfte aller angezeigten Delikte sind dabei Diebstahls- und Betrugsdelikte (ca. 3.000.000).
Dennoch ist das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen ein anderes.
Die Lösung kann daher nur sein, mehr Polizei auf die Straße, auf Streife oder sichtbar in der Fläche zu bringen, ganz gleich, ob das durch Neueinstellungen oder Umstrukturierungen erfolgt.
OK. Mehr Polizeibeamte und in zweiter Konsequenz Staatsanwälte, Richter und Justizvollzugsbeamte kosten mehr Geld. Das muss es uns aber allen wert sein.

  •  Speziell: Videoüberwachung/ Zugriff auf verschlüsselte Messenger wie What’s App

Meine Meinung ist, dass an besonderen Kriminalitätsschwerpunkten zur Unterstützung der Polizei und zur strategischen Steuerung der Einsatzkräfte auch Videoüberwachungen möglich sein sollte.
Allerdings ist eine flächendeckende Videoüberwachung kein Allheilmittel und auch kein geeignetes Mittel zur Terrorabwehr.

Ein Zugriff auf verschlüsselte Messenger sollte bei Anlegen der strengen Maßstäbe der Telefonüberwachung möglich sein, um schwerste Kriminalität zu verhindern und / oder aufzuklären.